Dichtheitsprüfung § 61a LWG

Wann müssen Sie Ihre Abwasserleitungen
prüfen lassen?
Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß 61a Landeswassergesetz durchzuführen:
- bei Neubau der Abwasserleitungen
- bei Änderung der Abwasserleitungen
- als Erstprüfung bis zum 31.12.2015
- als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre
Die Gemeinde kann in ihrer Satzung abweichende Fristen festlegen. Eine Fristverkürzung ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten vorgesehen. Eine Dichtheitsprüfung wird in der Regel auch gefordert, wenn bei Untersuchungen durch die Gemeinde Schäden, Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse festgestellt wurden.

Welche Leitungen müssen Sie prüfen lassen?
Alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten, müssen geprüft werden. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte, nicht aber innerhalb des Gebäudes.

Tipp:
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen Rückstau, damit Ihr Keller nach einem Starkregen oder verstopften Kanal nicht unter Wasser steht.



Prinzipskizze



Je nach örtlicher Entwässerungssatzung muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitung (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen.

Regenwasserleitungen werden von der Regelung in 61a nicht erfasst. Es muss aber sichergestellt sein, dass über Regenwasserleitungen kein Fremdwasser in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird.

Bestandsaufnahme
Grundlage aller Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierfür sind zunächst die Hausakten zu Rate zu ziehen. Für die weiteren Prüfungen sollte eine grobe Lageskizze vorliegen oder angefertigt werden. Einige Hausanschlusskameras bieten auch die Möglichkeit, eine solche Lageplanskizze direkt bei der Untersuchung zu fertigen.

Reinigung
Vor der Dichtheitsprüfung sollten die Abwasserleitungen gereinigt werden. Diese Reinigung erfolgt üblicherweise mit Hochdruckspüldüsen, die vom Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die Abwasserleitung eingeführt werden.

Tipp:
Um die Prüfung und Sanierung zukünftig zu erleichtern, rüsten Sie falls nötig einen Kontrollschacht bzw. eine Inspektionsöffnung nach.


Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Für die Dichtheitsprüfung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Druckprüfung mit Wasser
- Druckprüfung mit Luft
- TV-Inspektion
Bei Neubau oder wesentlicher Veränderung der Schmutzwassergrund und -anschlussleitungen ist eine Druckprüfung erforderlich. Mit einer Druckprüfung kann auch die Möglichkeit eines Fremdwassereintrages über die Rohrverbindungen erkannt werden.
Die Prüfung bestehender Leitungen kann bei häuslichem Abwasser durch eine TV-Inspektion erfolgen, soweit diese als ausreichend angesehen wird. Darüber hinaus kann eine TV-Inspektion als Vorbereitung für weitere Arbeiten sinnvoll sein. Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die entsprechende Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen.
Die Einhaltung dieser Forderungen garantieren wie Ihnen und sichern eine kompetente Ausführung zu.

Im eventuell auftretenden Sanierungsfall erstellen wir den für Sie günstigsten Sanierungsplan. Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und die neue Leitung hoch liegend aus dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch der erforderliche Schutz gegen Rückstau realisiert werden.
Bedenken Sie, dass eine Rohrleitungsprüfung Vertauenssache ist. Lassen Sie eine Dichtheitsprüfung nur von einer Person Ihres Vertauens ausführen.


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.